Häckseldienst vom 23.03.2022

Der Häckseldienst wird von der Gemeinde gratis angeboten. Um einen reibungslosen und effizienten Ablauf zu gewähren, gelten die folgenden Regeln:

    • Das Häckselgut muss entlang der Kehrichtroute gelagert werden. Ist dies nicht möglich, muss es gut zugänglich sein. Es ist nicht Sache des Beauftragten, das Häckselgut zur Häckselmaschine zu transportieren. Haufen abseits der Kehrichtroute müssen bei der Gemeindeverwaltung, Tel. 031 720 41 41, angemeldet werden.
    • Es wird nur Ast- und Sträucherschnitt gehäckselt. Topfpflanzen und Stauden wie Mais, Sonnenblumen und Schilf, etc. gehören in die Grünabfuhr.
    • Äste müssen geordnet und mit dem Astanschnitt Richtung Strasse bereitgestellt werden.
    • Der Häckseldienst ist gratis bis 15 Minuten Maschinenlaufzeit. Danach kostet jede weitere Viertelstunde Fr. 50.00
    • Keine Sammelhaufen mehrerer Parteien mit einem Zeitaufwand von mehr als 15 Minuten.
    • Es werden Stämme bis Ø 12 cm und Astvergabelungen bis Ø 4cm verarbeitet.
    • Häckselgut mit Drähten, Schnüren usw. wird nicht verarbeitet.
    • Der Häckselbeauftragte ist berechtigt, Häckselgut zurückzuweisen, welches nicht für das Häckseln geeignet ist (Dornensträucher usw.).
    • Der Häcksel wird nicht abgeführt.


      Tiefbaukommission